Vermögensplanung mit Lebensversicherungen hat eine lange Tradition in Liechtenstein, sowie im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Die richtige Produktwahl ist entscheidend, das Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft.
Von Daniel Koller, Präsident des Verbands Liechtensteinischer Versicherungsbroker (LIBA)
Die Möglichkeiten der erfolgreichen Vermögensplanung sind vielfältig. Am Anfang steht das Abstecken von Kundenbedürfnissen unter Einbezug des näheren Umfeldes. Die Umsetzung umfasst die Abdeckung eigener Anliegen, wie auch die gesamte Familienabsicherung.
Dabei ist die Strukturierung für die nächste Generation zentral. Besonders geeignet sind echte Lebensversicherungen. Was ist die Rezeptur einer wirksamen Vermögensplanung?
Konkrete Anwendungsfälle
Entscheidend ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Vorsorge und versicherungsrechtlicher Abdeckungen im Falle von Krankheit, Invalidität oder Tod. Lebensversicherungen decken neben der eigenen Vermögensplanung oder dem Hinterbliebenenschutz auch generationenübergreifende Anliegen wie Schenkungen und Erbangelegenheiten wirksam ab.
Umfassende Beratung
Kundenanliegen differenzieren sich voneinander infolge unterschiedlicher Lebensumstände wie finanzielle Mittel, Gesundheitszustand, Alter, Zweck, Bedürfnisse, Risikobereitschaft etc. Jede familiäre Situation ist anders und einzelfallbezogen zu würdigen.
Eine saubere und sorgfältige Auslegeordnung für die Auswahl geeigneter Versicherungsprodukte spielt eine wichtige Rolle. Hier kommt der Broker mit seinen professionellen Kenntnissen und Erfahrungen zum Einsatz. Er setzt sich im Rahmen seiner Beratung im besten Kundeninteresse dafür ein, dass der Marktwettbewerb spielt und kompetitive Preise herrschen.
Liechtenstein weist eine Fülle von spezialisierten Versicherungsvermittlern aus, die sich bestens mit allen Facetten der Lebensversicherung auskennen.
Vielfältige Produktepalette
«Lebensversicherung» steht als Oberbegriff für drei Hauptkategorien.
1. «Kapitallebensversicherung»: Auszahlung der Kapitalleistung im Erlebens- oder Todesfall zum vereinbarten Zeitpunkt an vertraglich vorgesehene Bezugsberechtigte (Beispiel: Auszahlung der Versicherungsleistung bei Erreichung eines vereinbarten Zeitpunktes oder im Todesfall der versicherten Person).
2. «Rentenversicherung»: Nach der vertraglich definierten Aufschubdauer werden Rentenzahlungen in vereinbarter Höhe an Bezugsberechtigte erbracht (Beispiel: Monatliche Rentenleistung ab Eintritt der Pensionierung).
3. «Risikolebensversicherung»: Sie sichert ausschliesslich das Todesfallrisiko ab. Leistungen erfolgen innerhalb der Laufzeit bei Eintritt des Versicherungsfalles (Beispiel: Garantierte Todesfallleistung über eine vereinbarte Summe bei Todeseintritt der versicherten Person während der Vertragslaufdauer).
Ideale Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Liechtenstein
Liechtenstein bietet einzigartige Vorteile wie garantierte politische, rechtliche und wirtschaftliche Stabilität. Ferner ist der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr im EU-/EWR-Raum und der Zollvertrag mit der Schweiz einmalig.
Bestehende gesetzliche und regulatorische Grundlagen lassen neben klassischen Lebensversicherungen explizit die Ausgestaltung von spezialisierten Produkten wie anteil- und fondsgebundene Lebensversicherungen zu (sogenannte «Unit-Linked Life Insurance»).
Diese Produkte erlauben neben der Prämienzahlung durch Geldüberweisung ausdrücklich Prämienleistungen in Sachwerten. Das macht die vielfältige Versicherungslandschaft unvergleichlich.
Wertschriftenübertrag und sonstige Vorteile
Zentral ist die Möglichkeit eines Wertschriftenübertrages, wonach der Transfer eines bestehenden Portfolio in einen Lebensversicherungsvertrag als Prämienzahlung ohne vorgängige Veräusserung der Wertschriften ergehen kann. Der Wertschriftenbestand kann durch erfolgreiche Vermögensverwaltung Wertzuwachs generieren.
Bei positiver Performance werden die jährlichen Kosten für die Police von den eingesparten Kapitalertragssteuern oft bei weitem übertroffen. Bei Eintritt des Versicherungsereignisses und Ausbezahlung der Leistung an die Bezugsberechtigten finden bei korrekt strukturierten Lebensversicherungsverträgen in vielen Ländern der Welt häufig gesetzlich vorgesehene reduzierte Sätze am Steuerdomizil der Kunden oder sogar gänzliche Steuerbefreiung Anwendung.
Einer der Gründe für das signifikante Wachstum von Lebensversicherungen in Liechtenstein war die Einführung des «Automatischen Informationsaustausches» (AIA) mit entsprechendem Datenaustausch mit dem Ausland.
Unterschied zwischen echten und unechten Lebensversicherungen
Von entscheidender Relevanz ist der korrekte Einsatz von «echten Lebensversicherungen». Eine echte Lebensversicherung erfüllt – im Unterschied zu einer unechten Lebensversicherung – die gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben im Wohnsitzland des Kunden oder Bezugsberechtigten und qualifiziert insofern aus steuerlichen Konformitätsgründen als echte Lebensversicherung.
Die korrekte inhaltliche und sprachliche Ausgestaltung des Produktes und das richtige anwendbare Recht sind zentrale Kriterien. Dahingegen verfolgen unechte Lebensversicherungen – auch bekannt als «Insurance Wrapper» – regelmässig andere Zielsetzungen, wie uns die Historie lehrt.
Stellvertretendes Beispiel ist die Steuerumgehung. Insurance Wrapper haben ausgedient.